Dichtheitsprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dem Schutz des Gebäudes sowie der Umwelt. Denn unbemerkt austretendes Wasser kann erhebliche Schäden anrichten. Das betrifft die Gebäudesubstanz genauso wie den Boden und das Grundwasser. Dementsprechend hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Abwasserleitungen regelmäßig einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Das betrifft private sowie gewerbliche und kommunale Abwasseranlagen. Denn unabhängig vom Betreiber kann austretendes Abwasser erhebliche Schäden verursachen. Je nach Abwasserleitungen sind andere Kanaldichtheitsprüfungen vorgesehen, beispielsweise eine Druckprüfung der Wasserleitung oder das Rohr wird mittels Kamerabefahrung bzw. TV-Inspektion überprüft. Ein Sachkundiger kennt die unterschiedlichen Methoden und weiß, welche Dichtheitsprüfung im Einzelfall anzuwenden ist.
Was ist eine Dichtheitsprüfung?
Als Dichtheitsprüfung wird ein Prüfverfahren bezeichnet, mit welchem bestehende Rohrleitungssysteme auf ihre Dichtigkeit hin überprüft werden. Dieses Verfahren existiert zunächst für Abwasser- und Trinkwasserleitungen. Damit lassen sich undichte Stellen frühzeitig aufdecken. Dies dient bei Abwasserleitungen dazu, den Boden und das Grundwasser zu schützen. Denn unbemerkt ausdringendes Wasser aus den Abwasserleitungen kann zu erheblichen Belastungen des Grundwassers führen. Dichtheitsprüfungen für Trinkwasserleitungen tragen hingegen dazu bei, frühzeitig Schäden zu erkennen, die Feuchtigkeits- und Wasserschäden hervorrufen könnten.
Die Pflicht zur Durchführung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen betrifft Privateigentümer von Häusern genauso, wie kommunale oder gewerbliche Betreiber wie beispielsweise Hotels. Denn Dichtheitsprüfungen muss jeder durchführen, der eine Abwasseranlage betreibt. Im privaten Bereich legt dies der Paragraph 61 des Wasserhaushaltsgesetzes fest und für kommunales Abwasser gibt es zusätzlich eine EU-Richtlinie.
Welche gesetzlichen Regelungen sind bei Dichtheitsprüfungen relevant?
Während Dichtheitsprüfungen privater Trinkwasserleitungen gemäß DIN EN 806-4 nach Fertigstellung durchgeführt werden müssen, ist die Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen der Abwasserleitungen in regelmäßigen Intervallen gesetzlich vorgeschrieben. Das ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Dazu zählen zunächst das Landeswassergesetz sowie die DIN EN 1610. Diese Norm findet bei neu gebauten oder sanierten Anlagen Anwendung. Gemäß dieser Norm kann eine Druckprüfung der Wasserleitung durch Wasser- oder Luftdruck erfolgen. Die DIN 1986-30 legt hingegen fest, zu welchen Anlässen und in welchen Intervallen bestehende Leitungen einem Prüfverfahren unterzogen werden müssen. Bei diesem Prüfverfahren kann die Kanaldichtheitsprüfung mit weniger Druck durchgeführt werden.
Zu prüfen sind alle erdverlegten Leitungen für Schmutz- und Mischwasser. Darüber hinaus sind auch Revisionsschächte mit offenem Gerinne mit in die Prüfung einzubeziehen. In der Regel müssen reine Schächte und Leitungen für Regenwasser nicht einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Jedoch besteht eine Ausnahme, wenn es sich um Mischwassersysteme handelt, bei denen keine Rückstausicherung besteht.
Ablauf der Dichtheitsprüfung
Vor einer Dichtigkeitsprüfung wird das Rohrsystem in der Regel gereinigt. Durch eine Rohrreinigung werden Rohrablagerungen entfernt und das Rohrsystem ist für die Prüfung vorbereitet. Je nach Voraussetzungen kommen andere Methoden zur Kanaldichtheitsprüfung in Frage. Dazu zählen:
- eine optische Inspektion
- die Dichtheitsprüfung mit Wasser ohne Druck
- die Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck
Der Fachmann legt das Prüfverfahren fest, mit welchen ein Nachweis über die Dichtigkeit der Abwasserleitungen erlangt werden kann. Dementsprechend wichtig ist es, dass er nicht nur über weitreichende Kenntnisse zur technischen Durchführung verfügt, sondern auch die gesetzlichen Anforderungen kennt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Dichtheitsprüfungen nur von Sachkundigen mit entsprechender Ausbildung absolviert werden dürfen. Ihre Fähigkeiten müssen sie regelmäßig vor unabhängigen Prüfinstituten nachweisen. Nur Sachkundige können Eigentümern einen anerkannten Nachweis über das Ergebnis der Kanaldichtheitsprüfung ausstellen. Die Kommunen verfügen über entsprechende Listen, wer als Sachkundiger zugelassen ist.
Optische TV-Inspektion
Ist eine optische Inspektion möglich, wird eine Kamera durch die Abwasserleitungen geführt. Vor der TV-Inspektion ist eine Kanalreinigung der Abwasserleitungen erforderlich. Erst dadurch werden etwaige Schäden sichtbar. In manchen Fällen ist es aufgrund des Leistungssystems, beispielsweise bei stark verzweigten Leitungen nicht möglich, eine TV-Inspektion durchzuführen. Dann muss die Wahl auf eine andere Dichtigkeitsprüfung fallen.
Drucklose Dichtheitsprüfung mit Wasser
Für eine Dichtheitsprüfung mit Wasser ohne Druck müssen die zu prüfenden Leitungen zunächst gesperrt werden. Dazu kommt oftmals ein Luftkissen zum Einsatz, welches an den betreffenden Stellen aufgeblasen wird und die Leitungen für die Dauer der Kanaldichtheitsprüfung sicher absperrt. Im Anschluss wird Wasser in die Leitungen gelassen. Dieses Wasser verbleibt in der Regel für die Dauer von 15 Minuten in den Leitungen. Muss während dieser Zeit kein oder nur wenig Wasser zugeführt werden, gilt die Leitung als dicht.
Druckprüfung der Wasserleitung mit Luft oder Wasser
Bei einer Druckprüfung der Wasserleitung müssen die Leitungen ebenfalls zunächst abgesperrt werden. Bei diesem Prüfverfahren wird Luft oder Wasser unter Druck in die Leitungen gepumpt. Dieser Druck wird während der Kanaldichtheitsprüfung gemessen. Bei zu viel Druckabfall ist davon auszugehen, dass die Leitung undicht ist. Verbleibt der Druckabfall hingegen in einem Toleranzbereich, gilt die Druckprüfung der Wasserleitung als bestanden und die Abwasserleitungen können weiterhin genutzt werden.
Was geschieht bei undichten Leitungen?
In vielen Fällen wird im Zuge der Dichtigkeitsprüfung festgestellt, dass die Leitungen dicht sind. Demnach bedarf es bis zum nächsten Prüftermin keiner weiteren Maßnahmen. Stellt sich im Prüfverfahren jedoch heraus, dass die Leitungen undicht sind, müssen diese abgedichtet werden. Je nach Schadensart und Umfang kann eine Rohrsanierung auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. In vielen Fällen ist es möglich, anstelle eines Austausches der Leitungen eine Sanierung des bestehenden Leitungssystems durchzuführen. Das ist bei Trinkwasser- und Abwasserleitungen möglich. Dazu stehen je nach Leitungssystem und Schadensart unterschiedliche Methoden zur Auswahl, beispielsweise mittels des Kurzliner- oder Inlinerverfahrens. Ebenso ist es möglich, die Leitungen durch eine Innenbeschichtung abzudichten.
Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Wie oft eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen erfolgen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen müssen Prüfungen zunächst nach einem Neubau oder bei Änderungen an den Leitungen vorgenommen werden. Zudem müssen diese alle 20 Jahre wiederholt werden bzw. bei Neubauten alle 30 Jahre. Darüber hinaus können regional jedoch abweichende Regelungen gelten. Die regionalen Fristen können bei der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde erfragt werden. Denn durch Satzungen ist es ihnen möglich, die Fristen zu verkürzen. Zudem kann die Gemeinde auch bei auftretenden Schäden eine Kanaldichtheitsprüfung anordnen, beispielsweise wenn festgestellt wird, dass ein Fremdwasserzulauf vorliegt.
Je nach Verfahren und der Größe des zu prüfenden Leitungssystems nimmt eine Dichtheitsprüfung in der Regel nicht mehr als drei Stunden in Anspruch. Die Kosten der Dichtheitsprüfung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt zunächst die anwendbare Methode, aber auch die Länge des Rohrsystems, sowie etwaige Besonderheiten müssen beachtet werden. Dementsprechend schwanken die Kosten von Dichtheitsprüfungen zwischen oftmals 20 bis 100 Euro je Rohrmeter. Je nach Vertrag und Versicherer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherung die Kosten der Dichtheitsprüfung übernimmt. Dementsprechend sollte der Versicherungsvertrag vorab überprüft werden.
Dichtheitsprüfungen können weitereichende Schäden vermeiden
Dichtheitsprüfungen sind für alle Abwasserleitungen verpflichtend. Die regelmäßige Prüfung kann viele Schäden abwenden und dazu beitragen, dass der Boden und das Grundwasser nicht unnötig belastet werden. Zugleich schützen Dichtheitsprüfungen das Gebäude vor Wasserschäden, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder gewerbliches Objekt handelt. Denn durch eine Funktionsprüfung ist es möglich, frühzeitig Schäden durch ausdringendes Abwasser zu erkennen und Schadstellen der Leitungen zu sanieren. Damit lassen sich kostenintensive Sanierungen am Gebäude durch Wasserschäden vermeiden. Mit einer erfolgten Dichtheitsprüfung erhalten Eigentümer Protokolle durch den Sachkundigen. Diese Dichtheitsprüfungsprotokolle müssen in der Regel, gemeinsam mit einem Lageplan oder einer Skizze über das Leitungssystem der zuständigen Kommune als Nachweis vorgelegt werden.